Berufsunfähigkeitsversicherung Informatiker Agenturservice Jupe
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Informatiker

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Berufsunfähigkeitsversicherungen für Informatiker – Achten Sie auf eine korrekte und komplette Beantwortung der Gesundheitsfragen – Berufsunfähigkeitsversicherungen für Informatiker - Eine ausreichend private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist notwendig!


Themenübersicht:


> Wo erhalten Sie qualitativ hochwertige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz?
> Welche derzeitig geltenden gesetzlichen Regelungen bei einer Berufsunfähigkeit machen Informationen notwendig?
> Welche Formulierungen im speziellen Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
> Bei welchem Spezialisten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Sie auch als Informatiker anfragen?
> PDF-Downloads zum Thema


 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen!

Der Beruf ist das Kapital vom dem Sie leben - Berufsunfähigkeit ist ein besonderes Risiko!


Ihr Beruf, ob selbständig oder angestellt, ist das Kapital mit dem Sie Ihre persönliche Lebenssituation gestalten können. Insofern ist die Absicherung gesundheitlicher Risiken eine Frage von existentieller Bedeutung! Da in den einzelnen beruflichen Lebensphasen unterschiedliche, individuell gewachsene Versorgungsbedürfnisse entstehen sollten Sie eine Absicherung für den Bereich Berufsunfähigkeit erhalten welche auf die individuellen Bedürfnisse im privaten und beruflichen Bereich abgestimmt ist. Private und berufliche Vorsorge sowie der Vermögensaufbau sollten optimal aufeinander abgestimmt sein und ineinander greifen. Diese Webseiten wurden für Sie eingerichtet, um im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen bereit zu stellen, da die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) als zielgruppenbezogener Versicherer eine Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit ohne jegliche Verweisung bereithält. Diese Absicherung können, je nach spezifischer beruflicher Ausrichtung, auch Informatiker nutzen.

Über diese, speziell für Sie eingerichteten Webseiten erhalten Sie daher Informationen über Produkte, welche genau auf die Bedürfnisse von Informatikern abgestimmt sind und die notwendige Absicherung z.B. durch ein qualitativ hochwertiges Bedingungswerk im Bereich einer Berufsunfähigkeitsabsicherung anbieten. Ebenfalls erhalten Sie durch den gestalteten Onlineservice der Agentur, neben einer persönlichen Beratung aus der Agentur heraus, auch einen entsprechenden weitergehenden Informationsservice. Wir bieten Ihnen somit die sicher notwendigen Informationen für Produktvergleiche und geben Ihnen die Möglichkeit einer E-Mailanfrage, soweit Sie unseren Service nutzen möchten.

Ehefrauen und Mitarbeiter von DANV versicherbaren Arbeitgebern sowie der weiteren Berufe und Berufsgruppen können ebenfalls dieses Qualitätsprodukt im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen.




AFB – Arbeitgeberverband Freier Berufe - AGEV – Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie - ASU – Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer - BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie - BDIVWA – Bund der Diplom-Inhaber der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien - BDS/DGV – Bundesverband der Selbständigen – BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft - BVSI – Bundesverband Selbständige in der Informatik - DGI – Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis - DGRI – Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik - GI – Gesellschaft für Informatik - VDPI – Ingenieure für Kommunikation





Berufsunfähigkeitsversicherung ohne jegliche Verweisung



 

Die gesetzlichen Regelungen betreffen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Informatiker!


Das Thema Berufsunfähigkeit betrifft alle Menschen! Eine zusätzliche Absicherung ist somit nicht nur für junge Menschen besonders wichtig, die noch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, sondern betrifft sämtliche Personenkreise. Die Vorstellung einer bis zum 65. Lebensjahr gehenden beruflichen Tätigkeit und dem anschließenden Weg in den wohlverdienten Ruhestand erleben derzeit nur noch ein Drittel aller Berufstätigen in Deutschland. Ein wichtiger Aspekt wieso Menschen früher in Rente gehen ist die Berufunfähigkeit. Häufig sind es gesundheitliche Probleme welche Menschen dazu zwingen ihre berufliche Tätigkeit teilweise oder sogar ganz aufzugeben. Dies betrifft sämtliche Berufsgruppen. Wieviel und ob überhaupt gesetzliche Rente im Fall einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gezahlt wird, hängt von den massgeblichen gesetzlichen Regelungen ab.

Bei kaum einer anderen Absicherung spielen die Beiträge oder eine zu erwartende Rendite eine so untergeordnete Rolle wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Vordergrund dieser Absicherungsform sollte immer die "Existenzsicherung" stehen, daher sind die Leistungszusagen der Gesellschaften über die Bedingungswerke mit den möglichen Verweisungen sowie das Leistungsverhalten im Fall der notwendigen Nutzung dieser Absicherung von entscheidender Bedeutung. Die Planung der beruflichen Existenz wird zunächst durch die entstehenden Kostenfaktoren bestimmt. Dennoch darf ein wichtiger Baustein in der Gesamtkonzeption nicht vernachlässigt werden. Es handelt sich natürlich um die Absicherung der wirtschaftlichen Folgen von Risiken, welche die Berufsausübung ständig begleiten.

Wer wegen einem Unfall oder einer schweren Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder nur noch eingeschränkt ausüben könnte wird unter Umständen schnell zum Sozialfall. Die sehr dürftige gesetzliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit reicht sicher nicht einmal für die täglichen Kosten. Selbständige haben sogar keinerlei gesetzliche Ansprüche und können deshalb auf eine eigenverantwortliche Vorsorge nicht verzichten. Statistiken belegen, dass nur rund 4 % aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen sind. Allein psychische Belastungen wie z.B. Stress und seine Folgen, führen fast sechs mal so häufig zur Berufsunfähigkeit. 10 % der Betroffenen ereilt dieses Schicksal sogar vor dem 40. Geburtstag! Hierbei ist allgemein ein Anstieg der Erkrankungen mit psychischer Ursache zu verzeichnen, während die Anzahl der Fälle von Berufsunfähigkeiten wegen Herz-, Muskel- und Skeletterkrankungen zurückgeht. Die Folgen von Berufsunfähigkeit sind jedoch nicht nur privat tragisch, sondern fast immer auch finanziell fatal – denn die staatliche Absicherung ist unzureichend. Insofern ist es sehr wichtig, im Antrag zu einem Versicherungsvertrag korrekte Angaben zu machen. Fragen nach Krankheiten und Unfällen sollten unter bezug auf den erhaltenen Fragenkatalog vollständig beantwortet werden. Man sollte nie vergessen, dass sich Versicherer bei allen Ärzten und Krankenkassen nach der Krankengeschichte erkundigen können. Die Möglichkeit des Versicherers einen Vertrag anzufechten oder davon zurückzutreten ist somit bei falschen Angaben sicher vorhanden.

Die eigene Arbeitskraft als Wirtschaftsgut muss richtig einzuschätzt werden. Bei sich ändernden Lebenssituationen stellt sich die Frage wer im Todesfall für die Hinterbliebenen aufkommt? Wer sorgt im Berufsunfähigkeitsfall dafür, dass am gewohnten Lebensstandard keine oder wenig Abstriche gemacht werden müssen? Auch wenn – eingeschränkte – Möglichkeiten zur Berufsausübung verbleiben sollten kann eine weitere Tätigkeit zur persönlichen Qual werden! Aus diesen Fragestellungen, welche die Tiefe der anstehenden Probleme kurz aufzeigen, kann nur ein Fazit gezogen werden:

Berufsunfähigkeit ist ein Risiko mit fatalen finanziellen Folgen!

Die Notwendigkeit von Berufsunfähigkeitsversicherungen ergibt sich daraus und aus dem hohem Ausbildungsgrad der einzelnen Person somit von selbst.


Arbeitnehmer/innen haben den gesetzlichen Anspruch auf eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Diese wird von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, also meist von der Bundesanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA) wargenommen. Die gesetzliche Absicherung bietet jedoch keinen ausreichenden finanziellen Schutz. Die öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke, soweit vorhanden, leisten zudem nur, wenn die berufliche Tätigkeit eingestellt wird, verbunden mit der Rückgabe der Zulassung.

Die gesetzliche Rentenversicherung bringt nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 01.01.2001 sicher keine Lösung des Problems, abgesehen von der schon vorher geringen Anspruchshöhe. Einen Berufsschutz – im bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren anderen Tätigkeit – gibt es für nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr. Es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt.

Dabei bedeuten:
  • Leistungsfähigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungs-Rente
  • Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag = halbe Erwerbsminderungs-Rente.

Hier greift eine unserer Kernkompetenzen. Seit vielen Jahren ist die DANV mit dem Risiko Berufsunfähigkeit vertraut. Nutzen Sie vor Entscheidungen in diesen wichtigen Versorgungsfragen ihren Agenturservice. Rufen Sie uns an und sichern sie sich Ihren langfristigen wirtschaftlichen Nutzen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Informatiker sicher notwendig.





TOP-Bedingungswerk



 

Welche Vertragsklauseln innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Informatiker sind von Vorteil?


Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sicher neben der Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Wer Invalide wird, kann auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung kaum zählen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei weitem nicht aus, den Lebensstandard zu sichern. Aus diesem Grund liegt die Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung jeder einzelnen Person. Zwar sehen die Satzungen der Versorgungswerke, soweit vorhanden, eine Berufsunfähigkeitsrente vor, jedoch erfolgt eine Zahlung in der Regel nur bei einer Berufsunfähigkeit von 100 % und der Bedingung seine berufliche Tätigkeit einzustellen. Eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit genügt somit nicht. Dies kann zu existenzbedrohenden Situationen führen. Referendare sind z.B. ganz ohne Schutz und werden zum Sozialfall, wenn nicht mit elterlicher Fürsorge gerechnet werden kann.

Nur eine private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor existenzieller Not. Das gilt insbesondere für Berufsanfänger, die noch keine 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und damit in der Regel noch nicht einmal die Wartezeit für eine Erwerbminderungsrente erfüllen. Bei Studenten und Selbständigen entfällt der Rentenanspruch bzw. ist wesentlich geringer. Da sich somit offensichtlich die gesetzlichen Versorgungssysteme vom bisherigen Berufsunfähigkeitschutz getrennt haben liegt die Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung der Betroffenen.

Wir sind Ihr kompetenter Partner und werden Sie über eine systematische Analyse mit den vorhandenen speziellen Produkten zur gleichzeitigen Absicherung der Arbeitskraft vertraut machen und die Qualität dieses Bedingungswerkes im Bereich der Berufsunfähigkeit informieren. Die Qualität des Bedingungswerkes sollte die Grundlage für eine zu treffende Entscheidung darstellen.

Selbstverständlich wird von fast jedem Versicherer unter dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung ein entsprechender Schutz angeboten. Aufgrund der großen Vielfalt der Angebote sowie der großen Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) werden gerade auch für diesen Bereich von den renommierten Ratingagenturen Bewertungen der BUV-Produkte vorgenommen. Die Zahl der Versicherer, die auf eine Verweisung verzichten hat sich beträchtlich erhöht und eine Vielzahl von Anbietern hat in diesem Bereich aufgrund ihres Verzichtes auf die abstrakte Verweisung von Ratingagenturen die Note „sehr gut“ erhalten.

Die kundenfreundlichste Regelung der konkreten und absoluten Nichtverweisung bietet wohl außer der DANV als Spezialanbieter kein weiterer Mitbewerber an.

1. Abstrakte oder konkrete Verweisung
Qualitätskriterium ist, ob das Bedingungswerk im Falle des Eintritts der BU vorsieht, dass der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die er mit seinen Restfähigkeiten noch ausüben könnte. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit verwiesen und erhält keine Leistung.

Die mit „sehr gut“ am Markt bewerteten Anbieter verzichten auf eine Verweisung, sofern der Versicherte den Verweisungsberuf nicht tatsächlich ausübt. Dies nennt man eine abstrakte Nichtverweisung.

Im Gegensatz zu der von der DANV angebotenen konkreten und absoluten Nichtverweisung. Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der Berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.

Eine zusätzliche Vorteilsregelung in ihren Bedingungen hat die DANV für ihre Zielgruppen an den Hochschulen. Die Maßzahl 50 % Berufsunfähigkeit wird hier nicht auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, sondern auf das angestrebte Berufsziel.

2. Karrieresicherungs- und Beamtenklausel
Da z.B. die Tätigkeitsmerkmale bei allen juristischen Berufen gleich sind, braucht sich der studierende aus den Zielgruppen in bezug auf das Berufsbild noch nicht festzulegen. Es reicht das angestrebte Berufsziel. Diese Klausel nennt man die sogenannte Karrieresicherungsklausel. Wirtschaftswissenschaftler und Juristen profitieren also erheblich von der Berufsunfähigkeitsabsicherung der DANV. Hinzu kommt im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Beamtenklausel welche besagt, dass sich ein weiterer medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit erübrigt, da die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit laut Bedingungswerk als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit i.S. der Bedingungen anzusehen ist. Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, auch wenn diese tatsächlich ausgeübt wird, ist auch hier nicht möglich.

Kriterium ist die absolute Nichtverweisbarkeit.

Die Berufs- oder auch die Erwerbsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen. Fest steht, die staatliche Erwerbsminderungsrente kann oftmals nicht einmal die Grundversorgung der Betroffenen sicherstellen. Das Ergebnis im Ernstfall: Ihr gewohnter Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Die Problemlösung: eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Vorteil 1 Der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch dann beibehalten, wenn Sie etwa aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Vorteil 2 Der Berufsunfähigkeitsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird Ihnen ein Schutz geboten, der optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

Vorteil 3 Die Hauptversicherung läuft weiter
Die Gesellschaft übernimmt die weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung, so dass die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Abstriche bestehen bleibt.




TOP-Bedingungswerk


Bei der DANV finden Sie eben auch – oder unter bestimmten Voraussetzungen – ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Rückzug der staatlichen Versorgungsinstitutionen aus der Invaliditätsvorsorge betrifft natürlich ebenfalls den Bereich der Beamten. Selbstverständlich wird von fast jedem Versicherer unter dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung ein entsprechender Schutz angeboten. Aufgrund der großen Vielfalt der Angebote sowie der großen Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) werden gerade auch für diesen Bereich von den renommierten Ratingagenturen Bewertungen der BUV-Produkte vorgenommen. Leider berücksichtigen diese Ratings weniger das Konsumenteninteresse von Beamten, da diese bislang als gut versorgt galten.

Lassen Sie sich durch diese Ratings nicht auf die falschen Fährten bringen, da sämtliche BU-Ratings z.Zt. für Nichtbeamte gemacht wurden.

Die dort aufgeführten Kriterien können nur hilfreich sein, wenn es um die Empfehlung einer Versicherung für Nichtbeamte geht oder Ihnen bei der Verweisungsproblematik helfen.

1. Die Beamtenklausel
Beamte benötigen eine eigene Definition der Berufsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit, da in der Regel das Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beamte - eine Indikation des begutachtenden Privatarztes von mindestens 50 % darlegt, die Entlassung eines Beamten wegen Berufsunfähigkeit erfolgt jedoch nach den Kriterien des Dienstherrn. Hier gilt die 50 % Grenze nicht!

Wird ein Beamter somit wegen Berufsunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen steht er vor dem Problem, dass er zusätzlich noch den Nachweis einer Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % erbringen muß. Gelingt ihm dies nicht greift der vertragliche Schutz aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung - Beamte - nicht.

Hierfür gibt es bei einigen wenigen Versicherern die sogenannte echte und vollständige Beamtenklausel welche als vorteilhafte Definition

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“

den genannten Text beinhaltet. Da sich der Versicherer kein med. Nachprüfungsrecht vorbehält ist sie echt und da auch Richter auf Probe eingeschlossen sind auch vollständig.

Der Versicherer schließt sich somit vorbehaltlos der Entscheidung des Dienstherrn an. Ein zweiter medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit ist nicht erforderlich

Die bekannte unechte Beamtenklausel mit dem Vermerk

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung aus medizinischen Gründen in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“

lässt dem Versicherer einen Vorbehalt bei der medizinischen Nachprüfung. Er schließt sich somit nicht ohne weiteres der Entscheidung des Dienstherrn an.

In der Regel wird unter drei verschiedenen Formen der Berufsunfähigkeitsklausel unterschieden.

Typ 1 mit der vorteilhaftesten Formulierung
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten vollen Schutz.
Typ 2 gültig nur für Lebenszeitbeamte
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
Hier fehlt „die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit“, so dass nur Beamte auf Lebenszeit einen wirklich messbaren Nutzen haben.
Typ 3 als die unechte Berufsunfähigkeitsklausel
„(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(2) Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1.“
Hier gelten für Beamte die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer. Bei Beamten, die dienstunfähig aber nicht berufsunfähig sind – weil sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten – besteht demnach keine ausreichende Absicherung.

Vor diesem Hintergrund sollten Beamte ihre Versicherung nur bei einem Anbieter mit echter und volständiger Berufsunfähigkeitsklausel abschließen und somit nach Möglichkeit immer Wert auf die vorteilhafteste Formulierung legen. Da viele Versicherungsgesellschaften ihre Dienstunfähigkeitsklauseln um zahlreiche weitere Einschränkungen erweitert haben muss ebenfalls auf weitere Verweisungsmöglichkeiten geachtet werden.


2. Die Verweisung
Wenn der Versicherer sich die Möglichkeit einer Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung noch ausüben könnte offen hält nützt die beste DU-Klausel nichts. Versicherer mit gutem Bedingungswerk verweisen über die sog. abstrakte Verweisung dann nicht, wenn der Versicherte diese Tätigkeit tatsächlich nicht ausübt. Über die konkrete Nichtverweisung aber selbst dann nicht wenn die Verweistätigkeit ausgeübt wird.

Diese vorteilhafteste Regelung wird z. Zt. in Verbindung mit der echten und vollständigen Beamtenklausel nur noch von der DANV angeboten.

Oberste Priorität sollte der frühzeitige Abschlusse einer existentiell ausreichend hohen Berufsunfähigkeitsversicherung sein, bevor gesundheitliche Vorerkrankungen zu Risikoausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen oder den Abschluss sogar gänzlich verhindern.





Versicherungsvergleich möglich



 

Die DANV als Spezialist im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen!


Die DANV, Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung, als Spezialist und Zielgruppenanbieter auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet neben den genannten Berufsgruppen insbesondere, aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung, auch den gleichgestellten Zielgruppen Berufsunfähigkeitsschutz.

Die DANV, Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, ist somit der berufsständische Partner für steuerberatende, wirtschaftsprüfende, rechts- und unternehmensberatende Berufe oder wenn diese nach Ausbildung, Kenntnissen oder Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar sind. Wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, ist der angestrebte Beruf maßgeblich. Dieser Beruf muß den rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen zurechenbar sein oder Ihnen somit nach Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies ist bei der Zuordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Informatiker sicher zutreffend bzw. kann zutreffend sein. Die DANV wird bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG als selbständiger Abrechnungsverband mit eigenen Tarifen und eigenem geschäftsführenden Direktor geführt. Eine dieser Besonderheiten ist ein Berufsstände- und Beiratsabkommen, dem eine ganze Reihe von berufsständischen Organisationen – Kammern wie Verbände – beigetreten sind.

Domäne der DANV ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung. Da die DANV das Berufsunfähigkeitsrisiko nach den Individualisierungshäufigkeiten der ihr zurechenbaren Personenkreise kalkuliert hat, werden hier die finanziellen Vorteile im Vergleich zu vielen Mitbewerbern deutlich sichtbar.

Der finanzielle Nutzen wird flankiert von einer berufsspezifischen Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der DANV. Seit jeher gibt es bei der DANV nicht die bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Speziell der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf (bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung ist der angestrebte Beruf maßgeblich) wird unter Versicherungsschutz gestellt. Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht, kann den Schutz schmälern. Ausschlaggebend ist letztlich die medizinische Entscheidung des begutachtenden Arztes.

Wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert, spielt es alsdann keine Rolle mehr, ob und in welchem Umfang ggf. noch Arbeitseinkommen erzielt wird.


Darüber hinaus steht für Personen welche nicht direkt in die Zielgruppen der DANV oder den erweiterten bzw. gleichgestellten Personenkreisen angehören als Spitzenprodukt eine stets mit Spitzenbewertungen ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsabsicherung zur Verfügung, welche bei Berufsunfähigkeit ab 50 % oder Dienstunfähigkeit, unabhängig davon ob Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder nicht, Leistungen erbringt. Hierbei hat diese Berufsunfähigkeitsabsicherung keine Wartezeit, beinhaltet eine rückwirkende Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit nicht sofort erkennbar war oder nicht sofort angezeigt wird, den Verzicht auf die Beitragsanpassung, den Verzicht - der Vereinbarung einer BUZ-Beitragsbefreiung zu einer Rentenversicherung bis zum Eintrittsalter von 48 - auf eine Gesundheitsprüfung, sowie den Verzicht auf eine Arztanordnungsklausel. Diese Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit spezieller Vorsorge für Studenten versehen und ist ohne die Verweisung auf eine andere Tätigkeit anzusehen, die Ihrer Ausbildung und bisherigen Lebensstellung nicht entspricht. Selbstverständlich bietet auch diese Absicherung weltweiten Versicherungsschutz und beinhaltet die echte und vollständige Beamtenklausel.

Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der DANV bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist von unabhängiger Seite dokumentiert: Die Bedingungen unserer TOP-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurden durch die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen stets mit Höchstnoten ausgezeichnet.




Studium



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Im übrigen empfehlen Sie uns weiter, denn auch unser
Gewerbeversicherungsservice ist mehr als nur einen Blick wert!

Weitere Informationen unter:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/25800-0, Fax.: 030/25800-518, E-Mail: info@vzbv.de

Unsere Serviceseite unter:
Immobilienfinanzierung und Vermögensaufbau

Unsere Serviceplattform unter:
Agenturservice Jupe
 

PDF-Downloads:

Informationen zur Prüfung des Bedingungswerkes einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Problemlösungen inzwischen nicht nur für Anwälte und Notare
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Detailinformationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder sechste Berufstätige wird erwerbs- oder berufsunfähig
Fragebogen für Beamte Laufbahndaten




Berufsunfähigkeitsversicherungen für Informatiker ohne jegliche Verweisung